Vertragsablauf

Wenn Sie eine Tagespflegeperson gefunden haben, die mit Fröbel Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH kooperiert, bitten wir Sie bei der Vertragsgestaltung folgende Hinweise zu beachten:

  • Schließen Sie als Sorgeberechtigte einen privatrechtlichen Vertrag gemeinsam  mit Ihrer Kindertagespflegeperson ab. Dieser privatrechtliche Vertrag regelt alle wichtigen Belange, angefangen vom Betreuungsbeginn, über Umfang der Betreuungsleistung, wie auch die Kündigungsfrist.
  • Es gilt stets der Elternbeitrag, der durch den Stadtrat der Stadt Leipzig beschlossen worden ist.
  • Die Abrechnung des Elternbeitrages erfolgt über Fröbel. Grundlage ist eine „Abrechnungsvereinbarung“ zwischen Ihnen als Eltern und uns als Träger.
  • Die Abbuchung des Elternbeitrages wird immer zum Ende des laufenden Monats vorgenommen.
  • Die Abrechnungsvereinbarung übersenden wir Ihnen per Email. Dazu rufen unsere Fachberaterinnen vorher bei Ihnen an, um sich vorzustellen, Ihre Email-Adresse abzugleichen und die Modalitäten der Abrechnung mit Ihnen zu besprechen. Anschließend erhalten Sie die Unterlagen zugeschickt, welche von allen Sorgeberechtigen unterschrieben an Fröbel zurück gesendet werden.
  • Bei Anspruch auf Geschwisterermäßigung benötigen wir die Kopie des Betreuungsvertrages der Einrichtung der Geschwisterkinder.
  • Mit Betreuungsbeginn ist der Bezug von Landeserziehungsgeld (Ausnahme: Härtefälle) nicht zulässig.
  • Eine Kostenübernahme des Elternbeitrages durch die Stadt Leipzig ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Alle relevanten Informationen und den entsprechenden Antrag finden Sie hier.
  • Alle Verträge enden zum letzten Tag des Monats, in dem das Kind 3 Jahre alt wird. Eine Verlängerung ist nur mit Absprache der Kindertagespflegeperson und dem Jugendamt möglich. Zur Beantragung kommen Sie bitte mit Ihrer Kindertagespflegeperson und Ihrer Fachberatung ins Gespräch. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.